Kärntner Berg- und Schiführergesetz, K-BSFG, LGBl. Nr. 25/1998, zuletzt geändert durch LGBL Nr. 85/2013, §§ 34-40.
Kosten: Gemäß § 14 TP 2 und 5 und 6 des Gebührengesetzes, BGBl. Nr. 70/2013 i.d.g.F. sind für das Ansuchen um Erteilung einer Befugnis oder die Anerkennung einer Befähigung oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit € 47,30 zu entrichten. Die Kosten für die Erteilung einer Befugnis oder Anerkennung einer Befähigung oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit betragen € 83,60. Für Beilagen, das sind Schriften und Druckwerke aller Art, wenn sie einer gebührenpflichtigen Eingabe (einem Protokolle) beigelegt werden, sind für jeden Bogen Gebühren von € 3,90, jedoch nicht mehr als € 21,80 je Beilage zu entrichten.
Gemäß Landesverwaltungsabgabenverordnung, LGBl. Nr. 78/2013 i.d.g.F. TP XVI.4 betragen die Kosten für die Genehmigung zur Führung einer Bergsteigerschule oder Schluchtentourenschule € 437,90.
Rechtsgrundlage(n): Kärntner Berg- und Schiführergesetz, K-BSFG, LGBl. Nr. 25/1998, zuletzt geändert durch LGBL Nr. 85/2013, §§ 34-40.
Gebührengesetz, BGBl. Nr. 267/1957, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 105/2015, § 14 TP 2, 5, 6.
Landesverwaltungsabgabenverordnung, LGBl. Nr. 78/2013, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 49/2014, TP XVI.4.