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Heimhelferinnnen, Heimhelfer
Allgemeine Information
Antrag
Fachliches Gutachten
Entscheidung
Fristen
Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
Voraussetzungen
eigenberechtigt,
verlässlich,
körperlich und gesundheitlich geeignet und
fachlich befähigt
Zum Formular
-
Zusätzliche Informationen
Kosten:
Landesverwaltungsabgabenverordnung 2013; TP III.2. Entscheidung über Anträge auf Anerkennung von Ausbildungen (§ 11 K-SBBG) € 50,90
Rechtsgrundlagen:
Kärntner Sozialbetreuungsberufegesetz (K-SBBG) Kärntner Berufsqualifikationen - Anerkennungsgesetz (K-BQAG) Kärntner Sozialbetreuungsberufe - Ausbildungsverordnung (K-SBB-AV)
Zuständige Stelle
Amt der Kärntner Landesregierung,
Abteilung 5 - Gesundheit und Pflege
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