Natürliche Personen, die einen Wirtschaftstreuhandberuf (Steuerberaterin/Steuerberater, Wirtschaftsprüferin/Wirtschaftsprüfer) selbstständig ausüben möchten, müssen einen Antrag auf öffentliche Bestellung stellen.
Die öffentliche Bestellung ist zu versagen, wenn eine der Bestellungsvoraussetzungen nicht erfüllt ist.
Die Behörde widerruft mit schriftlichem Bescheid die öffentliche Bestellung, wenn die Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung nicht mehr gegeben sind.