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Tanzschulen - Bewilligung zur Erteilung von Unterricht
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Tanzschulen - Bewilligung zur Erteilung von Unterricht
Allgemeine Information
Für die Erteilung von Tanzunterricht bedarf es im Bundesland Kärnten keiner Bewilligung.
Nähere Informationen erhalten Sie beim Amt der Kärntner Landesregierung (
Abteilung 7 – Wirtschaft, Tourismus, Infrastruktur und Mobilität
)
Zuständige Stelle
Amt der Kärntner Landesregierung (
Abteilung 7 – Wirtschaft, Tourismus, Infrastruktur und Mobilität
)
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