Verfahrensablauf:
Antragstellung – schriftlich oder elektronisch.
Prüfung der allgemeinen Voraussetzungen durch den jeweiligen Amtstierarzt.
Erteilung der Bewilligung unter bestimmten Auflagen oder Versagung der Bewilligung mittels Bescheid.
Erforderliche Unterlagen:
Eine Auflistung aller mitgeführten Tiere (Arten und Anzahl) und Darlegung betreffend Haltung der Tiere sowie die Art ihrer Verwendung.
Kosten:
Für die Erteilung der Bewilligung für die Verwendung von Tieren bei sonstigen Veranstaltungen wird eine Landesverwaltungsabgabe in Höhe von derzeit € 63,-- eingehoben, welche mittels Erlagscheins zu begleichen ist.
Zusätzliche Informationen:
Die Bewilligung zur Verwendung von Tieren bei sonstigen Veranstaltungen kann
- für eine bestimmte Veranstaltung oder
- als Dauerbewilligung
erteilt werden.
Rechtsgrundlage:
Bundesgesetz über den Schutz von Tieren – Tierschutzgesetz – TSchG, BGBl. I 2004/118, idgF.