Verfahrensablauf:
Der Bürgermeister hat nach Einlangen der Anzeige durch einen Ortsaugenschein, dem jedenfalls ein ärztlicher Sachverständiger beizuziehen ist, zu ermitteln, ob die Bestattungsanlage den Anforderungen und dem Bewilligungsbescheid entspricht.
Kosten:
Anzeige/Antrag 13,20 Euro als feste Gebühr nach dem Gebührengesetz 1957
Bewilligung zur Verwendung einer
Sonderbestattungsanlage 24,00 Euro Landeskommissionsgebühren
(12,00 Euro für eine 1/2-Stunde pro teilnehmenden Organ)
Rechtsgrundlage:
§ 21 des Kärntner Bestattungsgesetzes LGBl.Nr. 61/1971, idgF LGBl.Nr. 50/2008