Erforderliche Unterlagen: Dem Antrag sind Nachweise über die hygienisch und technisch einwandfreie Gewinnung des Heilvorkommens anzuschließen.
Kosten: Vergebührung des Antrages und der Beilagen sowie Landesverwaltungsabgabe € 61,00.
Rechtsgrundlagen: § 8 des Kärntner Heilvorkommen- und Kurortegesetzes.