Die Führung von Personen bei
Bergtouren gegen Entgelt sowie die entgeltliche Unterweisung in den für Bergtouren erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnissen ist Berg- und Schiführern vorbehalten. Berg- und Schiführer sind berechtigt, Personen bei Schitouren, das sind Bergbesteigungen und Abfahrten überwiegend außerhalb markierter Schipisten und Loipen, gegen Entgelt zu führen und sie in den hiefür erforderlichen Kenntnissen zu unterweisen.
Als Bergtouren im Sinne dieses Gesetzes gelten Touren, die sich zumindest teilweise auf den Gletscherbereich oder auf Gelände erstrecken, wo sich Menschen nur unter Zuhilfenahme von Sicherungseinrichtungen oder unter Mitverwendung der Hände sicher fortbewegen können.
Hinweis:Ihr Herkunftsmitgliedstaat ermöglicht alternativ die Anerkennung im Wege des Europäischen Berufsausweises (EPC) zu beantragen.