Die persönlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewilligung sind:
1. die österreichische Staatsbürgerschaft oder die eines Mitgliedstaates der Europäischen Union;
2. die Eigenberechtigung;
3. die Verlässlichkeit;
4. ein Alter von mindestens 24 Jahren;
5. die körperliche und gesundheitliche Eignung;
6. die Diplomschilehrerprüfung;
7. die Schiführerprüfung;
8. die Verwendung als Diplomschilehrer an einer inländischen Schischule durch mindestens zwei Saisonen nach Ablegung der Diplomschilehrerprüfung;
8a. die Unternehmerprüfung
9. die zur Erteilung des Unterrichtes unumgänglich notwendigen Kenntnisse der deutschen Sprache.
Jeder Bewerber um eine Schischulbewilligung hat die Erfüllung folgender sachlicher Anforderungen nachzuweisen:
- das Verfügungsrecht über ein Schischulbüro mit geeigneten Räumlichkeiten sowie die erforderlichen sanitären Anlagen;
- das Verfügungsrecht über einen geeigneten Schischulsammelplatz;
- das Verfügungsrecht über ein geeignetes Anfängerübungsgelände; der Nachweis eines Mitbenützungsrechtes an einem bestehenden Anfängerübungsgelände gilt als Erfüllung dieses Erfordernisses;
- eine ausreichende Haftpflichtversicherung.