Verfahrensablauf:
Der Antrag des Rechtsträgers der Bestattungsanlage wird vom Bürgermeister überprüft und der Bewilligungsbescheid im Falle der gegebenen Voraussetzungen erlassen.
Antragsunterlagen:
Angaben über die letzte Beisetzung, Angaben über seither durchgeführte Enterdigungen und Zusammenlegung von Leichen (Leichenresten) Angaben über die Anzahl der freien Grabstellen und deren Lage, über den Tag der Beerdigung sowie über die Art der Versorgung.
Kosten:
Antrag 13,20 Euro als feste Gebühr nach dem Gebührengesetz 1957
Bewilligung zur Beisetzung in der
Sonderbestattungsanlage (Leichen) 479,60 Euro Gemeindeverwaltungsabgabe
Bewilligung zur Beisetzung
von Leichenasche 174,40 Euro Gemeindeverwaltungsabgabe
Rechtsgrundlage:
§ 22 des Kärntner Bestattungsgesetzes, LGBl.Nr. 61/1971, idgF LGBl.Nr. 50/2008