Verfahrensablauf:
Die Antragsunterlagen werden dem Landessanitätsrat zur Erstattung eines Gutachtens darüber übermittelt, ob gegen die Erklärung vom Standpunkt der sanitären Aufsicht Bedenken bestehen.
Im Bescheid über die Erteilung der Betriebsbewilligung sind die nach den Erfahrungen der medizinischen Wissenschaft und nach den Erfordernissen eines einwandfreien Kurbetriebes notwendigen Auflagen vorzuschreiben.
Erforderliche Unterlagen:
Dem Antrag sind maßgerechte Baupläne und Bau- und Betriebsbeschreibungen, aus denen der beabsichtigte Verwendungszweck der Betriebsräume ersehen werden kann, anzuschließen.
Kosten:
Vergebührung des Antrages und der Beilagen sowie Landesverwaltungsabgabe € 313,90.
Rechtsgrundlagen:
§§ 14 bis 18a des Kärntner Heilvorkommen- und Kurortegesetzes.