Erklärung zur Barrierefreiheit


Der EAP Kärnten ist bemüht, die von ihm betriebene Website im Einklang mit dem Kärntner Landesgleichbehandlungsgesetz (Richtline (EU) 2016/2102) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen der Web Content Accessibility Guideline (WCAG) 2.1 sowie BCAG 2.0 auf Performance Level AA (diese Prüfkriterien werden in der Europäischen Norm EN 301 549 referenziert) vereinbar. Eine weitere Grundlage bildet das Gesetz vom 22. November 2018 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen der öffentlichen Stellen (Kärntner Gleichbehandlungsgesetz).

Erstellung dieser Erklärung

Die vorliegende Erklärung basiert auf mehrfachen Test durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Kärnten.
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