Formloser schriftlicher Antrag
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
Abschlusszeugnisse der besuchten Schulen
Strafregisterbescheinigung, nicht älter als drei Monate
ärztliches Zeugnis über die körperliche und geistige Eignung
Jagdprüfungszeugnis
- Bestätigung über eine mind. 3-jährige hauptberufliche Verwendung als Jagdpraktikant in einem anerkannten Praxisbetrieb (mit Tagebuch).
- Nachweis über den erfolgreichen Besuch von 2 jagdlichen Fachkursen für Berufsjäger.
- Bestätigung als Forstschutzorgan.
- Nachweis während der Verwendung als Jagdpraktikant mind. durch zwei volle Jahre im Besitz von gültigen Jagdkarten war.
Bei Nichterfüllen der Voraussetzungen zu Punkt a) und b):
Antrag auf Nachsicht von den Voraussetzungen a) und b) unter Vorlage einer Bestätigung über eine mind. 10 jährige Verwendung im Jagdschutzdienst.