Bei erstmaliger Antragstellung:
- Nachweis der erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten
- Verlässlichkeit
Bei Verlängerung:
- Antragstellung frühestens zwei Jahre vor Ablauf der Gültigkeit
- nachweisliche Teilnahme an Fortbildungskursen im Gesamtausmaß von mindestens fünf Stunden innerhalb von längstens zwei Jahren vor der Antragstellung
- Verlässlichkeit