Tierärzte - Ordination - Eröffnung

Allgemeine Informationen

Eröffnung und Schließung einer Ordination oder eines privaten Tierspitals sind binnen zwei Wochen der Bezirksverwaltungsbehörde und der Österreichischen Tierärztekammer anzuzeigen.

Zum Betreiben einer tierärztlichen Ordination oder einer privaten Tierklinik sind nur berufsberechtigte Tierärztinnen/Tierärzte sowie Gesellschaften, die mindestens zu 50 Prozent im Eigentum von berufsberechtigten Tierärztinnen/Tierärzte stehen, berechtigt.

Wird die Ordination oder eine private Tierklinik nicht von einer Gesellschafterin/einem Gesellschafter sondern von einer angestellten Tierärztin/einem angestellten Tierarzt geführt (geleitet), so ist sicherzustellen, dass die verantwortliche Leitung fachlich unabhängig erfolgt.

Tierärztinnen/Tierärzte, die eine Ordination oder eine private Tierklinik führen, sind verpflichtet, diese in einem Zustand zu halten, dass sie den hygienischen Anforderungen und dem veterinärmedizinischen Bedarf entsprechen sowie durch eine zweck- und standesgemäße äußere Bezeichnung kenntlich zu machen.

Die Tierärztekammer hat im übertragenen Wirkungsbereich Richtlinien über die einzuhaltenden Mindeststandards (Ordinationsrichtlinien) zu erlassen; die behördliche Kontrolle der Einhaltung dieser Richtlinien erfolgt durch die Bezirksverwaltungsbehörde.

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.

Fristen

Die Anzeige ist binnen zwei Wochen bei den zuständigen Behörden zu tätigen.

Für den Inhalt verantwortlich

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben für die Anzeige an.

Letzte Aktualisierung

1. Januar 2023

Rechtsgrundlagen

Verfahrensablauf

Es ist ein Schreiben an die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde sowie an die Österreichische Tierärztekammer mit dem o.a. Inhalt zu senden.

Zusätzliche Informationen

Zuständige Stelle

Zuständig für das Verfahren sind:

  • Die jeweils örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde sowie
  • Die Österreichische Tierärztekammer
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