Veranstaltungen, die im Tourneebetrieb unter Verwendung baulicher oder technischer Veranstaltungseinrichtungen durchgeführt werden (Schausteller, Zirkus, Wanderbühne, Wanderkino, etc.) benötigen entweder
- eine Bewilligung der Kärntner Landesregierung oder
- eine Eintragung ins Register der Kärntner Landesregierung.