Sonderkindergärtnerin

Allgemeine Information

Bildung, Erziehung und Förderung von beeinträchtigten bzw. behinderten Kindern im Kindergarten zwischen dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, Umsetzen des fundierten Fachwissens unter Berücksichtigung der kindlichen Individualität und Bedürfnisse, Förderung beeinträchtigter oder von Beeinträchtigung bedrohter Kinder nach wissenschaftlichen und (heil)pädagogischen Grundsätzen, Aufsichtspflicht gegenüber den anvertrauten Kindern, schriftliche Dokumentation der Planung und Reflexion der Erziehungs- und Bildungsarbeit, Kooperation mit Eltern und Schule, Unterstützung zur Erreichung der Schulfähigkeit für Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr nach den gesetzlich vorgeschriebenen Zielsetzungen, Teilnahme an Fortbildungen.

Fristen

Innerhalb von vier Monaten ist nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen eine bescheidmäßige Entscheidung herbeizuführen.

Voraussetzungen

Als Sonderkindergärtnerin darf nur angestellt werden, wer die erfolgreiche Ablegung der Befähigungsprüfung für Sonderkindergärtnerinnen oder die Befähigungsprüfung für Sonderkindergärten und Frühförderung nachweisen kann.

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Antragsformular für Diplomanerkennung: Download

Zusätzliche Informationen

Fehlende Ausbildungsmodule können an der Bundesbildungsanstalt für Kindergartenpädagogik absolviert werden.

Kosten:
  • € 14,30 Vergebührung des Antrages lt. § 14 Gebührengesetz 1957
  • € 9,70 Landesverwaltungsabgabe für die Erlassung des Bescheides
  • € 3,90 Vergebührung des Antrages lt. § 14 Gebührengesetz 1957
Rechtsgrundlage(n):

Kärntner Kinderbetreuungsgesetz, LGBl.Nr. 13/2011, §§ 29 und 35
Kärntner Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz, LGBl.Nr. 10/2009

Zuständige Stelle

Anträge auf Erteilung der Genehmigung zur Ausübung der Tätigkeit als Sonderkindergärtnerin sind schriftlich unter Anschluss der zum Nachweis der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen erforderlichen Belege beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 6 - Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport, Unterabteilung Kinderbetreuung und Inspektion, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt zu stellen.
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