Diese sind zum Teil jeweils abhängig von der betroffenen Stelle bzw. erforderlichen Qualifikation:
Hinsichtlich der Vorlage von Zeugnissen: Die Erfüllung der Anstellungserfordernisse laut Ausschreibung ist mit geeigneten Nachweisen (zumindest in Kopie hins. des Objektivierungsverfahrens) zu belegen.
Dazu gehören: Abschlusszeugnisse
Reifeprüfungszeugnisse
Promotions- und Sponsionsurkunden
Diplome usw.
Angabe der einschlägigen Weiterbildung im erlernten Beruf bzw. zusätzlich erworbene Kenntnisse (z.B.Sprachkenntnisse, EDV-Kenntnisse usw.)