Kindergärtnerin
Allgemeine Information
Bildung und Erziehung von Kindern im Kindergarten zwischen dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, die Familienerziehung ist nach sozialen, ethischen und religiösen Werten zu unterstützen und zu ergänzen, Umsetzten des fundierten Fachwissens unter Berücksichtigung der kindlichen Individualität und Bedürfnisse, Aufsichtspflicht gegenüber den anvertrauten Kindern, schriftliche Dokumentation der Planung und Reflexion der Erziehungs- und Bildungsarbeit, Kooperation mit Eltern und Schule, Unterstützung zur Erreichung der Schulfähigkeit für Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr nach den gesetzlich vorgeschriebenen Zielsetzungen, Teilnahme an Fortbildungen.
Fristen
Innerhalb von vier Monaten ist nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen eine bescheidmäßige Entscheidung herbeizuführen.
Voraussetzungen
Als Kindergärtnerin darf nur angestellt werden, wer die erfolgreiche Ablegung der Befähigungsprüfung für Kindergärtnerinnen nachweisen kann.
Zum Formular
Antragsformular für Diplomanerkennung:
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Zusätzliche Informationen
Fehlende Ausbildungsmodule können an der Bundesbildungsanstalt für Kindergartenpädagogik in Kärnten absolviert werden.
Kosten:
- € 14,30 Vergebührung des Antrages lt. § 14 Gebührengesetz 1957
- € 9,70 Landesverwaltungsabgabe für die Erlassung des Bescheides
- € 3,90 Vergebührung des Antrages lt. § 14 Gebührengesetz 1957
Rechtsgrundlage(n): Kärntner Kinderbetreuungsgesetz, LGBl Nr. 13/2011, §§ 28 und 35
Kärntner Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz, LGBl Nr. 10/2009
Zuständige Stelle
Anträge auf Erteilung der Genehmigung zur Ausübung der Tätigkeit als Kindergärtnerin sind schriftlich unter Anschluss der zum Nachweis der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen erforderlichen Belege beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 6 - Bildung, Generationen und Kultur, Unterabteilung Kinderbetreuung und Inspektion, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt zu stellen.