Leiterin einer Kinderbetreuungseinrichtung
Allgemeine Information
Bildung und Erziehung von Kindern im Kindergarten zwischen dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, die Familienerziehung ist nach sozialen, ethischen und religiösen Werten zu unterstützen und zu ergänzen, Verantwortung für die Organisation im Rahmen des Kindergartenbetriebes (Anleitung zur gesetzlich festgelegten Erziehungs- und Bildungsarbeit mit den Kindern, Zusammenarbeit mit Eltern- Schule, Dienststelle und Institutionen, Personalführung, Mitarbeitergespräche, Erstellung von Dienstplänen, Überprüfung von Sicherheitsvorkehrungen, Schaffung eines überschaubaren Ordnungssystems, Teilnahme an Fortbildungen, Öffentlichkeitsarbeit).
Fristen
Innerhalb von vier Monaten ist nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen eine bescheidmäßige Entscheidung herbeizuführen.
Voraussetzungen
Als Leiterin einer Kinderbetreuungseinrichtung darf nur angestellt werden, wer die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung für Kindergärtnerinnen, eine ununterbrochene Dienstzeit von mindestens zwei Jahren in einer Kinderbetreuungseinrichtung nachweisen kann und den gesetzlich festgelegten Leitungslehrgang im Ausmaß von 160 Unterrichtseinheiten absolviert hat.
Zum Formular
Antragsformular für Diplomanerkennung:
Download
Zusätzliche Informationen
Ein Diplomanerkennungsbescheid als Kindergärtnerin seitens der Kärntner Landesregierung ist erforderlich.
Kosten:
- € 14,30 Vergebührung des Antrages lt. § 14 Gebührengesetz 1957
- € 9,70 Landesverwaltungsabgabe für die Erlassung des Bescheides
- € 3,90 Vergebührung des Antrages lt. § 14 Gebührengesetz 1957
Rechtsgrundlage(n): Kärntner Kinderbetreuungsgesetz, LGBl Nr. 13/2011, §§ 13, 27 und 35
Kärntner Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz, LGBl Nr. 10/2009
Zuständige Stelle
Anträge auf Erteilung der Genehmigung zur Ausübung der Tätigkeit als Leiterin einer Kinderbetreuungseinrichtung sind schriftlich unter Anschluss der zum Nachweis der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen erforderlichen Belege beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 6 - Bildung, Generationen und Kultur, Unterabteilung Kinderbetreuung und Inspektion, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt zu stellen.