Erforderliche Unterlagen: Dem Antrag sind Nachweise über die Versand- und Lagerfähigkeit des Heilvorkommens sowie das Vorhandensein der erforderlichen sonstigen Einrichtungen beizulegen.
Kosten: Vergebührung des Antrages und der Beilagen sowie Landesverwaltungsabgabe € 313,90.
Rechtsgrundlagen: § 9 des Kärntner Heilvorkommen- und Kurortegesetzes.