Kindergartenhelferin
Allgemeine Information
Weisungsgebunden an Kindergartenleiterin und gruppenführende Kindergärtnerin, Mithilfe unter Anleitung der Kindergärtnerin bei der Vorbereitung und Durchführung im Bereich der Bildungs- und Erziehungsarbeit, Unterstützung bei Gruppenaktivitäten, Kleingruppentätigkeiten, Festvorbereitungen und Festgestaltungen, Hilfestellung bei der Bewältigung der Alltagsroutine (Essen, Schlafsituationen, Spaziergänge etc.) Oberflächen- und Spielmaterialdesinfektion nach hygienischen Richtlinien und Mithilfe bei der Reinigung der Räumlichkeiten.
Fristen
Innerhalb von vier Monaten ist nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen eine bescheidmäßige Entscheidung herbeizuführen.
Voraussetzungen
Fachliches Anstellungserfordernis für Kindergartenhelferinnen ist eine facheinschlägige Ausbildung im Rahmen von zumindest 430 Unterrichtseinheiten nach den gesetzlich festgelegten Inhalten, die sie befähigt, die Tätigkeit der Kindergärtnerin zu unterstützen.
Zum Formular
Antragsformular für Diplomanerkennung:
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Zusätzliche Informationen
Kosten:
- € 14,30 Vergebührung des Antrages lt. § 14 Gebührengesetz 1957
- € 9,70 Landesverwaltungsabgabe für die Erlassung des Bescheides
- € 3,90 Vergebührung des Antrages lt. § 14 Gebührengesetz 1957
Rechtsgrundlage(n): Kärntner Kinderbetreuungsgesetz, LGBl Nr. 13/2011, §§ 30 und 35
Kärntner Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz, LGBl Nr. 10/2009
Zuständige Stelle
Anträge auf Erteilung der Genehmigung zur Ausübung der Tätigkeit als Kindergartenhelferin sind schriftlich unter Anschluss der zum Nachweis der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen erforderlichen Belege beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 6 - Bildung, Generationen und Kultur, Unterabteilung Kinderbetreuung und Inspektion, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt zu stellen.