Erzieherinnen an Horten und Schülerheimen für Sonderschulen

Allgemeine Information

Bildung und Erziehung von beeinträchtigten bzw. behinderten schulpflichtigen Kindern außerhalb des Schulunterrichts, Anleitung zur Pflichterfüllung gegenüber den schulischen Anforderungen, Anleitung zur sinnvollen Freizeitgestaltung, Förderung beeinträchtigter oder von Beeinträchtigung bedrohter Schüler nach wissenschaftlichen und (heil)pädagogischen Grundsätzen, Aufsichtspflicht gegenüber den anvertrauten Kindern, schriftliche Dokumentation der Planung und Reflexion der Erziehungs- und Bildungsarbeit, Kooperation mit Eltern und Schule, Teilnahme an Fortbildungen.

Fristen

Innerhalb von vier Monaten ist nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen eine bescheidmäßige Entscheidung herbeizuführen.

Voraussetzungen

Erzieherinnen an Sonderhorten und Schülerheimen müssen die erfolgreiche Befähigungsprüfung für Sondererzieherinnen oder die erfolgreiche Ablegung der Lehramtsprüfung für Sonderschulen nachweisen.

Zum Formular

Antragsformular für Diplomanerkennung: Download

Zusätzliche Informationen

Fehlende Ausbildungsmodule können an der Bundesbildungsanstalt für Kindergartenpädagogik in Kärnten absolviert werden.

Kosten:
  • € 14,30 Vergebührung des Antrages lt. § 14 Gebührengesetz 1957
  • € 9,70 Landesverwaltungsabgabe für die Erlassung des Bescheides
  • € 3,90 Vergebührung des Antrages lt. § 14 Gebührengesetz 1957
Rechtsgrundlage(n):

Kärntner Kinderbetreuungsgesetz, LGBl Nr. 13/2011, §§ 33 und 35
Kärntner Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz, LGBl Nr. 10/2009

Zuständige Stelle

Anträge auf Erteilung der Genehmigung zur Ausübung der Tätigkeit als Erzieherin an Horten und Schülerheimen für Sonderschulen sind schriftlich unter Anschluss der zum Nachweis der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen erforderlichen Belege beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 6 - Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport, Unterabteilung Kinderbetreuung und Inspektion, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee zu stellen.
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