Anträge auf Erteilung der Genehmigung zur Ausübung der Tätigkeit als Erzieherin an Horten und Schülerheimen für Sonderschulen sind schriftlich unter Anschluss der zum Nachweis der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen erforderlichen Belege beim Amt der Kärntner Landesregierung,
Abteilung 6 - Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport, Unterabteilung Kinderbetreuung und Inspektion, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee zu stellen.