Tagesmütter und Tagesväter

Allgemeine Information

Bildung und Betreuung von maximal sechs gleichzeitig anwesenden Kindern im eigenen Haushalt, Familienerziehung ist zu unterstützen und zu ergänzen, Kindern eine positive Gesamtentwicklung zu ermöglichen und für ein positives, dem Lebensalter des Kindes entsprechendes Umfeld zu sorgen, Verpflichtung – für die Qualität der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen aktiv Sorge zu tragen, Zusammenarbeit mit den Eltern, Aufsichtspflicht gegenüber den anvertrauten Kindern.

Fristen

Innerhalb von vier Monaten ist nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen eine bescheidmäßige Entscheidung herbeizuführen.

Voraussetzungen

Tagesmütter/Tagesväter müssen eine einschlägige Ausbildung im Ausmaß von zumindest 320 Unterrichtseinheiten mit den gesetzlich geregelten Inhalten absolvieren.

Zum Formular

Antragsformular für Diplomanerkennung: Download

Zusätzliche Informationen

Kosten:
  • € 14,30 Vergebührung des Antrages lt. § 14 Gebührengesetz 1957
  • € 9,70 Landesverwaltungsabgabe für die Erlassung des Bescheides
  • € 3,90 Vergebührung des Antrages lt. § 14 Gebührengesetz 1957
Rechtsgrundlage(n):

Kärntner Kinderbetreuungsgesetz, LGBl.Nr. 13/2011, §§ 35 und 46
Kärntner Tagesbetreuungsverordnung, LGBl.Nr. 86/2011
Kärntner Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz, LGBl.Nr. 10/2009

Zuständige Stelle

Anträge auf Erteilung der Genehmigung zur Ausübung der Tätigkeit als Tagesmutter/Tagesvater sind schriftlich unter Anschluss der zum Nachweis der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen erforderlichen Belege beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 6 - Bildung, Generationen und Kultur, Unterabteilung Kinderbetreuung und Inspektion, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt zu stellen.
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