Die Bewilligung der Bergsteigerschule bedarf der Genehmigung der Landesregierung.
Bergsteigerschulen sind Einrichtungen zur entgeltlichen Unterweisung in den für die selbständige Durchführung von Bergtouren erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnissen, insbesondere durch das Abhalten von Kletterkursen, Eiskursen, Kursen für hochalpine Schitouren und ähnlichem.
In Bergsteigerschulen darf auch die entgeltliche Unterweisung in den für die selbständige Durchführung von Schluchtentouren oder Bergwanderungen erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnissen erfolgen. Diesfalls darf die Bezeichnungen „Schluchtentourenschule“ oder „Bergwanderschule“ alleine oder als Zusatz verwendet werden.
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