EINGABEGEBÜHR:
Für die Einbringung des Antrages ist eine Gebühr von 14,30 Euro zu entrichten.
BEILAGENGEBÜHR:
Für jede Beilage, die dem Antrag anzuschließen ist, ist eine Gebühr zu entrichten. Sie beträgt 3,90 Euro je DIN A3-Blatt. Ist die Beilage größer als ein DIN A3-Blatt, dann beträgt die Gebühr je Papierblatt 7,20 Euro. Die Gebühr beträgt höchstens 21,80 Euro.
GEMEINDEVERWALTUNGSABGABE:
Die Abgabe für die Bewilligung zur Beisetzung von Leichenasche beträgt 222,40 Euro.
Die Abgabe für die Bewilligung zur Beisetzung von Leichen beträgt 611,50 Euro.