Veranstaltungen - Freie Veranstaltungen

Allgemeine Information

Freie Veranstaltungen benötigen keine Bewilligung durch die Veranstaltungsbehörde und müssen bei dieser auch nicht mitgeteilt oder angemeldet werden. Eine freie Veranstaltung liegt vor, wenn keine Bewilligungspflicht (siehe "Veranstaltungen – Bewilligung") vorliegt und die untenstehenden Voraussetzungen gegeben sind.

Voraussetzungen

Freie Veranstaltungen dürfen
  • nur in genehmigten oder geeigneten Betriebsstätten und mit genehmigten oder geeigneten Einrichtungen durchgeführt werden,
  • keine Belästigungen der Nachbarschaft und nachteilige Einwirkungen auf die Umwelt erwarten lassen und
  • nur bis 24.00 Uhr stattfinden.

Zusätzliche Informationen

Wichtig:

Wenn Sie eine freie Veranstaltung durchführen tragen sie die zivil- und strafrechtliche Verantwortung. Weiters sind Sie für die Einhaltung der Auflagen und Bedingungen des Betriebsstättengenehmigungsbescheides sowie der verwaltungsrechtlichen Vorschriften (z.B. Veranstaltungsgesetz, Jugendschutz, Vergnügungssteuergesetz) verantwortlich.

Zuständige Stelle

Bestehen Zweifel, ob die geplante Veranstaltung als freie Veranstaltung durchgeführt werden darf, erteilt die Landesregierung (Abteilung 7 - Wirtschaft, Tourismus und Mobilität) oder die Gemeinde Auskunft.
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