Freie Veranstaltungen dürfen
- nur in genehmigten oder geeigneten Betriebsstätten und mit genehmigten oder geeigneten Einrichtungen durchgeführt werden,
- keine Belästigungen der Nachbarschaft und nachteilige Einwirkungen auf die Umwelt erwarten lassen und
- nur bis 24.00 Uhr stattfinden.