EINGABEGEBÜHR
Für die Einbringung des Antrages ist eine Gebühr von 14,30 Euro zu entrichten.
BEILAGENGEBÜHR
Für jede Beilage, die dem Antrag anzuschließen ist, ist eine Gebühr zu entrichten. Sie beträgt 3,90 Euro je Din A3-Blatt. Ist die Beilage größer als ein DIN A3-Blatt, dann beträgt die Gebühr je Papierblatt 7,20 Euro. Die Gebühr beträgt höchstens 21,80 Euro.
LANDESVERWALTUNGSABGABE
Bewilligung zum Betrieb von Kuranstalten und Kureinrichtungen 440,00 Euro
Änderungsbewilligung 159,00
Etwaige Kosten für nichtamtliche Sachverständige