Eine Quelle ist zum Heilvorkommen (Heilquelle) zu erklären, wenn sie eine für die beabsichtigte therapeutische Anwendung hinreichende Ergiebigkeit besitzt und das Quellwasser eine bestimmte spezifische Beschaffenheit aufweist oder bereits in kleinsten Mengen pharmakologisch wirksame Inhaltsstoffe in bestimmten Mindestmengen enthält.
Ein Peloid (Moor, Schlamm, Schlick) ist zum Heilvorkommen (Heilpeloid) zu erklären, wenn es durch geologische oder geologisch-biologische Vorgänge entstanden ist, in einem für die beabsichtigte Verwendung ausreichenden Lager vorhanden ist und solche physikalische, physikalisch-chemische oder chemische Eigenschaften besitzt, wie sie für die beabsichtigte Verwendung notwendig sind.
Quellgase oder Stollen mit radonhältiger Luft sind zum Heilvorkommen zu erklären, wenn sie Radon in der Mindestmenge entsprechend 1.10-9 Curie (Ci) = 37 Becquerel (Bq) je Liter aufweisen.
Sonstige natürliche Vorkommen sind als Heilvorkommen anzuerkennen, wenn nachgewiesen wird, dass es ohne Veränderung seiner natürlichen Beschaffenheit eine wissenschaftlich anerkannte Heilwirkung ausübt oder erwarten lässt.